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EFRAG-Berichte mit Ergebnissen zur Konsultation zu ED Leases veröffentlicht
Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (EFRAG) hatten zusammen mit anderen nationalen Standardsetzern im Juli und August 2014 öffentliche Konsultationen bzw. Umfragen zu dem Änderungsentwurf des IASB zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen beim Leasingnehmer durchgeführt. In einem sog. „Feedback Report“ werden nun die Ergebnisse dargelegt:
Keine Leasingverhältnisse aus Sicht der Anwender in der Praxis: Die Teilnehmer lieferten einige Beispiele, die nach dem ED Leasesals Leasingverhältnis theoretisch klassifiziert werden müssten, jedoch nach Ansicht der Bilanzierenden tatsächlich nicht als solche zu werten sein. Als Gründe wurden u. a. angeführt: Hoher Anteil der Serviceleistung; vertragliche Restriktionen, die einer Kontrolle über den Vermögenswert entgegenstehen; der Leasinggeber ist für die Wartung und Pflege des Leasinggegenstands verantwortlich.