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Steuerstrafrecht | Disziplinarrechtliche Folgen für Beamte bei Steuerhinterziehung durch Vortäuschen eines Mietverhältnisses
Allein der Umstand, durch den Abschluss und die Erfüllung eines nur vorgetäuschten (Teil-)Mietvertrags mit seiner in gemeinsamer Haushalts- und Lebensgemeinschaft verbundenen Lebenspartnerin selbst keine steuerlichen Vorteile gezogen zu haben und insoweit auch nicht selbst hinsichtlich der Einnahmen aus VuV bzw. des Abzugs von Werbungskosten erklärungspflichtig zu sein, rechtfertigt nicht per se die Annahme einer Tatbegehung als bloßer Teilnehmer. Mittäter einer Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) kann nämlich auch sein, wer selbst weder Steuerschuldner noch Steuerpflichtiger in Bezug auf die hinterzogenen Steuern ist und den auch selbst keine steuerlichen (Erklärungs-)Pflichten treffen, der aber als Dritter zugunsten des Steuerpflichtigen handelt (vgl. NWB BAAAC-31255,...