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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug aus der Errichtung einer Doppelhaushälfte
Nach dem steht auch die mehrjährige Nichtnutzung (Leerstand) einer dem Unternehmen zugeordneten Doppelhaushälfte der Anerkennung des Vorsteuerabzugs nicht entgegen, wenn es hierfür nachvollziehbare Gründe gibt und die spätere (steuerpflichtige) Nutzung der behaupteten ursprünglichen Nutzungsabsicht entspricht.
Zum Vorsteuerabzug berechtigter Unternehmer ist nicht nur, wer mit den bezogenen Leistungen tatsächlich steuerpflichtige Umsätze erzielt, sondern bereits derjenige, der die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, damit eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben und steuerpflichtige Umsätze zu erzielen. Wird diese Absicht nach Leistungsbezug aufgrund einer Absichtsänderung aufgegeben oder erfolgt eine Verwendung für steuerfreie...BStBl 2005 II S. 414