USt direkt digital Nr. 20 vom Seite 1

In Bewegung

Dipl.-Finw. Jennifer Piaseczny | Produktmanagerin | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

sowohl im europäischen Bereich als auch auf nationaler Ebene ist das Umsatzsteuerrecht stetig in Bewegung. Erst kürzlich hat das BMF ein neues Schreiben zur Überlassung von Transportbehältnissen herausgegeben, in dem es sich u. a. mit der Abgrenzung von Transporthilfsmitteln zu Warenumschließungen beschäftigt hat. In dieser Ausgabe finden sie zahlreiche weitere Beispiele für das bewegte Umsatzsteuerrecht.

So stellt Walkenhorst in seinem heraus, dass bei der Pkw-Überlassung an Arbeitgeber zu unterscheiden ist, ob ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Nutzungsüberlassung und der Arbeitsleistung besteht oder ob die Nutzungsüberlassung ohne eine Gegenleistung erfolgt.

Die wird durch Christ erörtert. Sie arbeitet die Facetten des § 4 Nr. 21 UStG heraus und hilft zwischen der Befreiung der Bildungseinrichtungen einerseits und den Unterrichtsleistungen der selbständigen Lehrer anderseits, zu unterscheiden.

Welche Auswirkungen die gesetzlichen Änderungen z. B. durch das JStG 2015 auf die Umsatzsteuer haben, beleuchtet Scholz in seinem . Hier werden insbesondere die Steuerbefreiung für Dialyseleistungen, der Reverse-Charge-Schnellreaktionsmechanismus, der Voranmeldungszeitraum für Vorratsgesellschaften und Firmenmäntel sowie die Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige beleuchtet.

Warenbewegungen auf nationaler und internationaler Ebene durch grenzüberschreitende Reihengeschäfte sind immer wieder heikel. Hier gibt Prätzler einen aus Sicht des Umsatzsteuerpraktikers für mehr Sicherheit im Umgang mit diesem komplexen Themengebiet.

Viele Grüße aus Herne

Jennifer Piaseczny

Fundstelle(n):
USt direkt digital 20 / 2014 Seite 1
AAAAE-77387