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Pkw-Überlassung an Gesellschafter-Geschäftsführer
; veröffentlicht am 8. 10. 2014
Der XI. Senat des BFH hat mit o. g. Urteil entschieden, dass die Überlassung eines dem Unternehmen zugeordneten Pkw an einen Gesellschafter-Geschäftsführer mit dem Regelsteuersatz von 19 % der Umsatzsteuer unterliegt.
A. Leitsätze
1. Die Pkw-Überlassung an einen Gesellschafter-Geschäftsführer zur privaten Nutzung unterliegt der Umsatzsteuer, wenn ein – im Einzelfall zu prüfender – Zusammenhang zwischen Nutzungsüberlassung und Arbeitsleistung im Sinne eines Entgelts besteht oder wenn die Voraussetzungen einer unentgeltlichen Wertabgabe (wie z. B. bei der Pkw-Nutzung aufgrund eines Gesellschaftsverhältnisses) gegeben sind.
2. In beiden Fällen kann die Bemessungsgrundlage entsprechend den von der Finanzverwaltung getroffenen Vereinfachungsregelungen geschätzt werden; hierbei handelt es sich jeweils um eine einheitliche Schätzung, die der Unternehmer nur insgesamt oder gar nicht in Anspruch nehmen kann.
B. Sachverhalt
Eine GmbH betrieb ein Unternehmen, das die Verlegung von Kabeln und Leerrohren sowie den Straßenbau zum Gegenstand hatte. Die GmbH hatte dem Gesellschafter-Geschäftsführer im Arbeitsvertrag einen Anspruch auf ein Firmenfahrzeug der Mittelklas...