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Nachträgliche Bildung eines Investitionsabzugsbetrags
Wird ein in Anspruch genommener Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 3 EStG rückgängig gemacht, kann gem. NWB QAAAE-70536 zur Kompensation dieser gewinnerhöhenden Rückgängigmachung nachträglich ein Investitionsabzugsbetrag für ein anderes, tatsächlich angeschafftes Wirtschaftsgut gebildet werden. Eine nachträgliche Bildung kommt auch dann in Betracht, wenn ein Steuerbescheid zwischenzeitlich formell bestandskräftig war, nunmehr aber wegen einer Gewinnerhöhung infolge eines Änderungsbescheids einen Korrekturrahmen i. S. des § 351 Abs. 1 AO, § 42 FGO bietet (Bezug: § 7g EStG).
Hintergrund: Nach § 7g Abs. 1 Satz 1 EStG können Stpfl. für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgurts des Anlagevermögens bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Hers...