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Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen nach § 8 Abs. 2 HOAI
(1) Die Gewinnrealisierung tritt bei Planungsleistungen eines Ingenieurs nicht erst mit der Abnahme oder Stellung der Honorarschlussrechnung ein, sondern bereits dann, wenn der Anspruch auf Abschlagszahlung nach § 8 Abs. 2 HOAI entstanden ist. (2) Abschlagszahlungen nach § 8 Abs. 2 HOAI sind nicht wie Anzahlungen auf schwebende Geschäfte zu bilanzieren (Bezug: § 4 Abs. 1 EStG; § 252 Abs. 1 Nr. 4, 2. Halbsatz HGB; § 631, § 640 BGB; § 8 Abs. 2 HOAI).
Bei Werkverträgen i. S. von § 631 BGB führt grundsätzlich erst die Übergabe und Abnahme des Werks durch den Besteller zur Gewinnrealisierung beim Werkunternehmer. Eine Ausnahme hiervon gilt aber, wenn die Wirkungen der Abnahme für das Entstehen des Entgeltanspruchs des Werkunternehmers durch Sonderregelungen, wie z. B. eine Gebührenordnung, modifiziert werden. Nach dem im Urteilsf...