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Verluste im Rückwirkungszeitraum
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB YAAAE-74910 Mit § 2 Abs. 4 UmwStG hat der Gesetzgeber eine Regelung geschaffen, welche die Verlustverrechnung und den Verlustausgleich zwischen übertragenden und übernehmenden Rechtsträger in Umstrukturierungsfällen einschränkt. Der Regelungsgehalt der Norm ist jedoch in weiten Teilen unklar, da diese sprachlich zum Teil als völlig verunglückt umschrieben werden kann. Des Weiteren hat § 2 Abs. 4 UmwStG zwei gänzlich unterschiedliche Regelungsbereiche und Normadressaten, was nicht zu einem einfachen Verständnis der Regelung beiträgt.
Ausführlicher Beitrag s..
Versagung der Verlustverrechnung – Auslegung nach dem Gesetzeszweck
[i]Versagung der Verlustverrechnung auf Ebene des übertragenden Rechtsträgers § 2 Abs. 4 Satz 1 UmwStG versagt die Möglichkeit einer Verrechnung von Verlusten des übertragenden Rechtsträgers mit einem Übertragungsgewinn desselben, wenn diese Verrechnungsmöglichkeit nur durch die steuerliche Rückbeziehung der Umwandlung nach § 2 Abs. 1 und 2 UmwStG bewirkt werden kann. Legt man der Auslegung der Norm den Gesetzeszweck zugrunde, ist als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 2 Abs. 4 Satz 1 UmwStG ein schädlicher Beteiligungserwerb nach § 8c Abs. 1 KStG mit hineinzulesen. Ein etwaiger Vorteil aus der „Umgehung“ der Mindestbesteuerungsregelung des § 10d Abs. 2 EStG im Wege einer rückbezogenen Umwandlung stellt daher für Zwecke des...