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Beschränkung des Zinsabzugs bei Überentnahmen (§ 4 Abs. 4a EStG)
„Dauerbrenner“ in der Beratungspraxis
§ 4 Abs. 4a EStG führt zur typisierten Hinzurechnung von Zinsaufwendungen, wenn es bei einem Einzelunternehmer oder bei einer Mitunternehmerschaft mit Gewinneinkünften zu einer Überentnahme gekommen ist. Der nachfolgende Praxisleitfaden fasst Beratungsschwerpunkte und aktuelle Rechtsprechung zu der Vorschrift anhand von zahlreichen Fallbeispielen zusammen. Schwerpunkte der Darstellung sind Mitunternehmerschaften und Umstrukturierungen.
In der NWB Datenbank kann unter der NWB DokID NWB YAAAE-57242 der Grundlagenbeitrag „Betrieblicher Schuldzinsenabzug – Eingeschränkter Schuldzinsenabzug – Zinsschranke“ aufgerufen werden. Das Berechnungsprogramm „Schuldzinsenabzug – § 4 Abs. 4a EStG“ können Sie unter der NWB DokID NWB PAAAE-14940 herunterladen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Grundlagen
§ 4 Abs. 4a EStG beschränkt den Abzug von Zinsen als Betriebsausgaben im Fall einer Überentnahme. Mit der Einführung von § 4 Abs. 4a EStG reagierte der Gesetzgeber S. 3185 [i]Überentnahme = Überhang der Entnahmen über die Summe aus Gewinn und Einlageninsbesondere auf die Entscheidung des Großen Senats des BFH zu Zwei- und Drei-Konten-Modellen (, BStBl 1998 II S. 193). Die Vorschrift ist auf Einzelunternehmer und Personengesellschaf...