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Keine Entgeltminderung für Vermittler
Nach der BFH-Entscheidung vom - V R 18/11 NWB UAAAE-66337 (Kurzinfo StuB 2014 S. 505 NWB OAAAE-68335) kann ein Vermittler das Entgelt für seine Vermittlungsleistung nicht mindern, wenn er dem Kunden der von ihm vermittelten Leistung einen Preisnachlass gewährt.
Damit hält der BFH aufgrund des 300/12 „ Ibero Tours“ NWB DAAAE-53954 (DStR 2014 S. 139 = Kurzinfo StuB 2014 S. 199 NWB VAAAE-56861) nicht mehr an seiner bisherigen Rechtsprechung ( NWB EAAAB-79664 (BStBl 2006 II S. 479 = Kurzinfo StuB 2006 S. 285 NWB JAAAB-82165, und BFH, Urteil vom S. 738 - V R 46/05 NWB OAAAC-25621 (BStBl 2007 II S. 186 = Kurzinfo StuB 2006 S. 937 NWB NAAAC-30989) fest.
Der Urteilsfall: Klägerin war ein Unternehmen, das Reiseleistungen gegen Provisionszahlung vermittelte. Dabei gewährte die Klägerin den Reisekunden Preisnachlässe auf den Reisepreis, indem sie einen Teil ihrer Provision verwendete. Die Kunden entrichteten den Veranstaltern jedoch den vollen Reisepreis; die Veranstalter zahlten ihr eine Provision unabhängig von einem eventuellen Nachlass zugunsten der Reisekunden.
Die Klägerin beanspruchte eine Umsatzsteuerminderung (§ 17 UStG) für die von ihr gewährten Nachlässe. Dem folgte das zuständige FA nur insoweit, als die...