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Umsatzsteuer | Keine Minderung des Entgelts bei Rabattgewährung durch Reisebüros
Der EuGH hat klargestellt, das ein Reisebüro, das als Vermittler für einen Reiseveranstalter tätig ist und einem Reisekunden einen selbst finanzierten Preisnachlass gewährt, nicht zu einer Minderung seiner Umsatzsteuerschuld berechtigt ist. Der EuGH widerspricht damit der in Abschn. 17.2 Abs. 10 Satz 3 UStAE wiedergegebenen nationalen Rechtsauffassung ( „ Ibero Tours“ NWB DAAAE-53954).
Hintergrund: Der BFH hatte dem EuGH die Frage vorgelegt, ob ein Reisebüro, das als Vermittler für einen Reiseveranstalter tätig ist und einem Reisekunden einen selbst finanzierten Preisnachlass gewährt, zu einer Minderung seiner Umsatzsteuerschuld berechtigt ist. Der BFH hatte dies im Hinblick auf die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Elida Gibbs (