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Datenschutzrecht | Ärzte haben keinen Anspruch auf Löschung ihrer Daten in Online-Portalen
Der BGH wies die Klage eines Gynäkologen gegen die Betreiberin eines Ärztebewertungsportals auf Unterlassung der Veröffentlichung ihn betreffender Daten (akademischer Grad, Name, Fachrichtung, Praxisanschrift und Bewertung) sowie Löschung seines Profils ab. Das Recht des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung überwiege das Recht der Beklagten auf Kommunikationsfreiheit nicht. Die Beklagte sei deshalb zur Erhebung, [i]Schlippe, StBMag 7/2013 S. 42Speicherung und Nutzung sowie zur Übermittlung der Daten an die Portalnutzer berechtigt. Zwar werde ein Arzt durch seine Aufnahme in ein Bewertungsportal nicht unerheblich belastet. Abgegebene Bewertungen könnten – neben den Auswirkungen für den sozialen und beruflichen Geltungsanspruch des Arztes – die Arztwahl behandl...