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Abgabenordnung | Einspruch gegen Kindergeldbescheid durch einfache E-Mail
Mit einer einfachen E-Mail kann der Bescheid einer Behörde laut entgegen AEAO zu § 357 Nr. 1 Satz 2 – nicht wirksam angefochten werden. Betroffene müssen damit rechnen, dass der Bescheid, gegen den sie sich wenden wollen, deshalb mangels wirksamer Anfechtung zu ihren Ungunsten bestandskräftig wird.
Im Streitfall hatte die Mutter eines volljährigen Kindes gegen den Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid der Familienkasse mit einfacher E-Mail Einspruch eingelegt. Die Familienkasse wertete die einfache E-Mail zwar als wirksamen Einspruch, wies diesen Einspruch jedoch in der Sache als unbegründet zurück. Die hiergegen erhobene Klage der Mutter hatte keinen Erfolg. Das Finanzgericht entschied, dass der mit der einfachen E-Mail angegriffene Bescheid – entgegen der überein...