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KSR Nr. 10 vom Seite 10

Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestands

Wirtschaftliche Betrachtungsweise im Grunderwerbsteuerrecht

Jens Intemann

Der Grunderwerbsteuer unterliegt auch die Änderung des Gesellschafterbestands einer Personengesellschaft, wenn zum Vermögen der Gesellschaft ein inländisches Grundstück gehört. Dazu müssen mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen unmittelbar oder mittelbar auf einen neuen Gesellschafter übergehen. Der BFH hat entschieden, dass sich eine mittelbare Änderung des Gesellschafterbestands auch aus rein schuldrechtlichen Bindungen des unmittelbar beteiligten Gesellschafters ergeben kann, wobei unter Berücksichtigung grunderwerbsteuerlicher Besonderheiten die Grundsätze des § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO anzuwenden sind.

Gesellschafterwechsel nach § 1 Abs. 2a GrEStG

Die zivilrechtliche Übertragung eines inländischen Grundstücks ist grunderwerbsteuerpflichtig. Nach § 1 Abs. 2a GrEStG steht aber auch der Wechsel im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft, zu deren Vermögen ein inländisches Grundstück gehört, der Übertragung des Eigentums an einem Grundstück gleich, mit der Folge, dass die Übertragung des Anteils an der Personengesellschaft der Grunderwerbsteuer unterliegt. Voraussetzung für die Grunderwerbsteuerpflicht ist die unmittelbare oder mittelbare Änderung des Gesellschafterbestands, soweit innerhalb v...

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