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BFH 24.4.2014 V R 27/13, BBK 19/2014 S. 891

Umsatzsteuer | Teilverzicht auf USt-Befreiung bei Grundstücksverkauf

Ein Unternehmer kann beim Verkauf eines gemischt genutzten Grundstücks auf die Umsatzsteuerfreiheit auch teilweise verzichten. Dieser Teilverzicht nach § 9 Abs. 2 Satz 1 UStG muss sich nicht auf ganze Geschosse beziehen, sondern kann lediglich einzelne Flächen umfassen. Diese müssen aber eindeutig bestimmbar sein. Daher ist der Teilverzicht z. B. für einzelne Räume zulässig, nicht aber für Teilflächen eines Raumes.

Hinweise:

[i]Käufer kann bei Teilverzicht Vorsteuer abziehenFür den Erwerber, der das Gebäude ebenfalls gemischt nutzt und die Vorsteuer daher nur teilweise abziehen kann, wäre ein vollständiger Verzicht auf die Umsatzsteuerfreiheit teuer – er bliebe auf einem Teil der Vorsteuer sitzen. Deshalb sollte der Käufer stets auf einen Teilverzicht des Käufers achten. Dieser Teilverzicht sollte diejenigen Flächen erfassen, die ...

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