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LAG 22.01.2014 2 Sa 180/13, BBK 19/2014 S. 892

Lohn und Gehalt | Geduldete Überstunden sind zu bezahlen

Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom sind geduldete Überstunden zu bezahlen. Die Duldung kann auch darin bestehen, dass der Arbeitgeber jederzeit die Möglichkeit hat, die Dienst- oder Tourenpläne zu prüfen und die Mehrarbeit zu ermitteln.

Sachverhalt: Eine [i]Nachweis regelmäßiger Überstunden durch SchichtzettelAltenpflegerin hatte bei einer monatlichen Arbeitszeit von 130 Stunden regelmäßig Überstunden geleistet. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verklagte sie ihren Arbeitgeber auf Bezahlung von 152,5 geleisteten, aber bisher nicht vergüteten Überstunden. Die Arbeitsstunden ergaben sich aus den Dienst- und Tourenplänen, die dem Arbeitgeber vorlagen und in denen auch die Überstunden aufgeführt waren. Daher war es der Klägerin möglich, detailliert darzulegen, an welchen Tage...

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