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Steuerrecht | Klage zur Sanierungsklausel gescheitert
Der EuGH hat die Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen die mögliche Europarechtswidrigkeit der Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG zurückgewiesen. Die Klage richtete sich gegen den Beschluss [i]Bundesrepublik hat Klagefrist versäumtder EU-Kommission, mit dem diese die Sanierungsklausel als europarechtswidrig eingestuft hatte . Das Europäische Gericht (EuG) in der ersten Instanz verwarf die Klage als unzulässig, weil die Bundesrepublik die Klagefrist um einen Tag versäumt hatte . Der EuGH in der zweiten Instanz schloss sich nun dem Urteil an.
[i]Klagen
der Unternehmen noch nicht entschieden Damit hat die
Bundesrepublik Deutschland keine Chance mehr, gegen den Beschluss der
EU-Kommission vorzugehen; denn der EuGH war für sie die letzte Instanz.
Allerdings sind noch 15 Klagen betroffener Unternehmen beim EuG, also in der
ersten Instanz, anhängig. Hat eine dies...