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Steuerrecht | Steuerliche Unangemessenheit eines Luxus-Pkw
Obwohl immerhin nach einem Tier benannt, ist ein Ferrari Spider mit 400 PS für einen Tierarzt nach Ansicht des BFH unangemessen im Sinne von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG. Der Tierarzt kann die Kfz-Kosten nur in dem Umfang als Betriebsausgaben absetzen, wie die Kosten bei einem noch angemessenen Pkw entstanden wären. Im Streitfall hielt der BFH einen Oberklasse-Pkw wie z. B. einen Mercedes 600 SL für noch angemessen und erkannte Kfz-Kosten von 2 € pro km an – die durchschnittlichen Fahrtkosten eines Fahrzeugs der Oberklasse. [i]Kriterien für Unangemessenheitsprüfung Nach dem BFH hängt es vom Einzelfall ab, ob ein Pkw noch angemessen ist. Folgende Kriterien sind zu berücksichtigen:
die Größe des Unternehmens,
die Höhe des längerfristig erzielbaren Umsatzes und Gewinns,
die Bedeutung des Repräsentationsaufwands für den Geschäftser...