Abgrenzung zwischen Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen
Leitsatz
1. Die Abgrenzung zwischen Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen bestimmt sich nach ständiger Rechtsprechung danach,
ob der den Umsatzsteueranspruch begründende Tatbestand nach den steuerrechtlichen Vorschriften bereits vor oder erst nach
Insolvenzeröffnung vollständig verwirklicht und damit abgeschlossen ist; nicht maßgeblich ist der Zeitpunkt der Steuerentstehung
nach § 13 UStG.
2. Danach beruht eine Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 1 S. 2 UStG auf der Rückgewähr von Mietentgelt nach insolvenzrechtlicher
Anfechtung der Mietzahlungen durch den Insolvenzverwalter, ist der Berichtigungsanspruch eine Masseverbindlichkeit i. S. v.
§ 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO.