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Sächsisches FG Urteil v. - 2 K 234/15 EFG 2017 S. 165 Nr. 2

Gesetze: UStG § 17 Abs. 2 Nr. 1, UStG § 17 Abs. 1 S. 2, UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 13, InsO § 38, InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 144 Abs. 1

Abgrenzung zwischen Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen bei Vorsteuerberichtigung aufgrund der Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen im Insolvenzverfahren

Leitsatz

1. Die Abgrenzung zwischen Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen bestimmt sich danach, ob der den Umsatzsteueranspruch begründende Tatbestand nach den steuerrechtlichen Vorschriften bereits vor oder erst nach Insolvenzeröffnung vollständig verwirklicht und damit abgeschlossen ist; nicht maßgeblich ist der Zeitpunkt der Steuerentstehung nach § 13 UStG.

2. Liegen die Voraussetzungen für eine Berichtigung i. S. v. § 17 UStG vor, führt dies nicht zu einer rückwirkenden Änderung der ursprünglichen Steuerfestsetzung. Auch der enge Zusammenhang zwischen der durch die Berichtigung ausgelösten und der ursprünglich begründeten Steuerforderung führt nicht dazu, dass der Entstehenszeitpunkt der gem. § 17 UStG berichtigten Forderungen zurückverlagert wird.

3. Welche Anforderungen an die Verwirklichung des Tatbestands des § 17 Abs. 2 UStG zu stellen sind, bestimmt sich nach dem Steuerrecht und nicht nach dem Insolvenzrecht.

Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 165 Nr. 2
UStB 2017 S. 104 Nr. 4
KAAAF-88615

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Sächsisches FG, Urteil v. 15.09.2016 - 2 K 234/15

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