Der optimale Kurzvortrag
9. Aufl. 2014
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Thema 3 Haftung im Zivilrecht und Steuerrecht
Einleitung
Zivilrecht → Einstehen für eine eigene oder fremde Schuld
Steuerrecht → i. d. R. „Fremdhaftung“
Zweck: Durchsetzung des einzelnen Steueranspruchs sicherstellen, indem neben dem Steuerschuldner weitere Personen, zum Teil auch Sachen, für die Leistung der Steuerschuld einzustehen haben
Hauptteil
Haftung im Zivilrecht
Haftung im Steuerrecht
Haftungsgründe (beispielhaft)
Haftungsgründe aus dem Zivilrecht – wie oben –, so schuldet beispielsweise der Erwerber dem Fiskus die betrieblichen Steuerschulden des Vorgängers nach § 25 HGB, soweit kein Ausschluss nach § 25 Abs. 2 HGB gegeben ist.
Haftungsgründe aus der Abgabenordnung:
§§ 69, 34, 35 AO: Vertreterhaftung (Geschäftsführerhaftung)
§§ 71, 370, 374 AO: Haftung des Steuerhinterziehers
§ 73 AO: Haftung bei Organschaft (Steuern des Organträgers)
§ 74 AO: Haftung des Eigentümers von Gegenständen
§ 75 AO: Haftung des Betriebsübernehmers
Haftungsgründe aus Einzelsteuergesetzen
§ 42d EStG: Lohnsteuer
§ 25d UStG: Haftung für die schuldhaft nicht abgeführte Steuer
§ 13c UStG: Haftung bei Abtretung, Verpfän...