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Anteile an Kapitalgesellschaften und Beteiligungen an Personengesellschaften in Sonderfällen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB DAAAE-72289 Erstmals seit Inkrafttreten des ErbStRG 2009 und der ErbStR 2011 hat sich die Finanzverwaltung in (BStBl 2014 I S. 882) zur erbschaft- und schenkungsteuerlichen Bewertung der (nicht notierten) Anteile an Kapitalgesellschaften sowie von Beteiligungen an Personengesellschaften in Sonderfällen geäußert.
Ausführlicher Beitrag s..
Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
[i]Vereinfachtes Ertragswertverfahren ist ein typisierendes Verfahren, ...Da es sich beim vereinfachten Ertragswertverfahren (§§ 199 ff. BewG) um ein typisierendes Verfahren handelt, können besondere Umstände, die bei der Ermittlung des gemeinen Werts nach diesem Verfahren oder beim Ansatz des Substanzwerts nicht hinreichend zum Ausdruck gekommen sind, nicht durch Zu- oder Abschläge berücksichtigt werden. Hierunter fallen auch [i]... d. h. keine Berücksichtigung besonderer UmständeVerfügungsbeschränkungen, fehlender Einfluss auf die Geschäftsführung, nachhaltig unverhältnismäßig geringe Erträge bei einem großen Vermögen des Unternehmens sowie die schwere Verkäuflichkeit der Anteile.
Anwendungsvorbehalt: keine offensichtlich unzutreffenden Ergebnisse
Bei Neugründungen innerhalb eines Jahres vor dem Bewertungsstichtag, bei denen hohe Gründungs- und Ingangsetzungsaufwendungen vo...