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Deutschkenntnisse für Niederlassungserlaubnis
Das VG Münster hat am entschieden, dass sich eine in Deutschland lebende Türkin für die Erteilung einer Niederlassungsfreiheit auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können muss.
Der Kreis Warendorf lehnte die Niederlassungserlaubnis der Klägerin mit der Begründung ab, dass kein Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache erbracht wurde. Die Klägerin stützte sich auf die Rechtsprechung des NWB RAAAE-69277). Danach verstoßen die deutschen ausländerrechtlichen Vorschriften gegen das Recht auf Freizügigkeit und Familienzusammenführung, soweit dem Ehegatten eines im Inland rechtmäßig wohnenden türkischen Staatsangehörigen ein Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs nur erteilt wird, wenn einfache Kenntnisse der deutschen ...