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Verrechnungspreise direkt digital Nr. 8 vom Seite 4

Verrechnungspreisplanung mit Japan

Transfer pricing planning with Japan

Japan steht in 2013 mit einem Bruttosozialprodukt von 4.901.532 Millionen USD auf Platz 3 der Liste des International Monetary Fund. Mit einem kombinierten Körperschaftsteuersatz von 38,2 % hat Japan die höchste Körperschaftsteuerbelastung in der gesamten OECD. Damit ist Japan ohne jeden Zweifel Hochsteuerland. Insbesondere für multinationale Unternehmen ist es deshalb interessant, durch steuerplanerische Maßnahmen Gewinne in niedriger besteuernden Ländern zu realisieren. Japan hat zahlreiche steuerliche Missbrauchsbekämpfungsvorschriften eingeführt, um die Erosion der Steuerbemessungsgrundlage und Gewinnverlagerungen zu vermeiden, gerade im Bereich der Verrechnungspreisgestaltung.

A. Die Verrechnungspreisregelungen Japans

I. Rechtsgrundlagen

Gemäß Artikel 66-4 des Sonderbesteuerungsmaßnahmengesetzes (Special Taxation Measures Law) müssen internationale Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen. Der Artikel gibt eine Definition des Fremdvergleichsgrundsatz-Preises und der anwendbaren Verrechnungspreismethoden. Für Gesellschaften, die konsolidierte Steuererklärungen abgeben, ist Artikel 68-88 anwe...

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