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Bilanzierung von Grunderwerbsteuer bei Umstrukturierungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB XAAAE-70726 Löst eine Umstrukturierung innerhalb eines Konzerns Grunderwerbsteuer aus, stellt sich aus ertragsteuerlicher Sicht die Frage, wie diese zu bilanzieren ist. Von besonderem Interesse ist dabei, welche Gesellschaft die Grunderwerbsteuer bilanziert und ob sie dann sofort abziehbaren Aufwand darstellt oder aber als Anschaffungsnebenkosten auf das Grundstück oder die Beteiligung zu aktivieren ist. Betroffen sind Fälle, in denen Grunderwerbsteuer durch den Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG (Grundstücksübergang kraft Gesetzes) oder durch eine fiktive Grundstücksübertragung bei Anteilsübertragungen nach § 1 Abs. 2a, 3 oder 3a GrEStG ausgelöst wird.
Ausführlicher Beitrag s..
Steuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG
[i]AktivierungspflichtNach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG angefallene Grunderwerbsteuer ist nach inzwischen übereinstimmender Rechtsprechung und Verwaltungsmeinung als Anschaffungsnebenkosten auf das betroffene Grundstück zu aktivieren. Dabei wird nicht danach unterschieden, ob es sich um eine Einbringung, eine Anwachsung, eine Aufspaltung, Abspaltung oder Ausgliederung handelt.
Grunderwerbsteuer aufgrund fiktiver Anteilsübertragungen (§ 1 Abs. 2a, 3 und 3a GrEStG)
[i]Bei § 1 Abs. 3 und 3a GrEStG AufwandIn den Fällen des § 1 Abs. 3 GrEStG gehen Rechtsprechung und Verwaltung ...