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Bilanzierung von Grunderwerbsteuer bei Umstrukturierungen
Aktivierungspflichtige Anschaffungsnebenkosten oder (steuerlich abziehbarer?) Aufwand?
[i]NWB Seminar „Anteilsübertragungen in der Praxis“ am 23. 9. 2014Eine sehr relevante Frage bei Betriebsprüfungen ist, ob die durch Umstrukturierungen anfallende Grunderwerbsteuer sofort abziehbaren Aufwand (bei wem?) darstellt oder ob sie als Anschaffungsnebenkosten auf das Grundstück oder die Beteiligung zu aktivieren ist. Betroffene Erwerbsvorgänge sind der Grundstücksübergang kraft Gesetzes (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG) sowie fiktive Grundstücksübertragungen bei Anteilsübertragungen nach § 1 Abs. 2a, 3 oder 3a GrEStG. Die entscheidenden Vorfragen sind, nach welcher Vorschrift die Grunderwerbsteuer angefallen ist und wem die Kosten zuzurechnen sind.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Grundstücksübergang kraft Gesetzes
[i]Eigentumsübergang im Wege einer GesamtrechtsnachfolgeUnter den Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG fallen insbesondere Fälle der Anwachsung und der Verschmelzung. Aber auch eine Einbringung eines Unternehmens mit Grundbesitz in ein anderes Unternehmen mit einer Übertragung von Vermögen kraft (partieller) Gesamtrechtsnachfolge durch eine Aufspaltung, Abspaltung oder Ausgliederung kann Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG auslösen. Den Fällen ist gemeinsam, dass der Übergang des Eigentums am Grundstück nicht durch ein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft erfolgt (E...