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Werbungskostenabzug im Rahmen der Abgeltungsteuer – Musterverfahren
[i]Karrenbrock, NWB 10/2013 S. 654; Burret, NWB 16/2014 S. 1140Seit Einführung der Abgeltungsteuer kann grundsätzlich nur noch der Sparer-Pauschbetrag bei Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden. Höhere Werbungskosten können steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden. Das Werbungskostenabzugsverbot nach § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG beschäftigt inzwischen den BFH:
[i]Mustereinspruch zu BFH VIII R 13/13NWB PAAAE-39438Das unter dem Aktenzeichen anhängige Revisionsverfahren behandelt einen Fall, bei dem der persönliche Steuersatz des Bürgers unter dem Abgeltungsteuersatz von 25 % liegt. Hier hatte das NWB TAAAE-29692) die Beschränkung des Werbungskostenabzugs für unzulässig erklärt.
[i]Mustereinspruch zu BFH VIII R 18/14NWB KAAAE-70175In dem Verfahren klagt ein Ehepaar aus Thüringen, das zur Finanzierung seiner Kapitalanlage ein Darlehen aufgenommen hat. Das Finanzamt will die tatsächlich angefallenen Finanzierungszinsen – über den Sparer-Pauschbetrag hinaus – nicht steuermindernd berücksichtigen. Hier liegt der persönliche Steuersatz der Kapitalanleger mit rund 27 % leicht über dem Abgeltungsteuersatz.
Mit der Frage, ob das Werbungskosten...