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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 9 K 1637/10 EFG 2013 S. 1041 Nr. 13

Gesetze: EStG § 20 Abs. 9 Satz 1 , EStG § 32d Abs. 6, EStG § 43 Abs. 5GG Art. 3 Abs. 1

Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses des Werbungskostenabzugs bei Kapitaleinkünften – Voller Werbungskostenabzug bei Günstigerprüfung

Leitsatz

1. Im Rahmen der Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 S. 1 EStG sind bei verfassungskonformer Auslegung die Kapitaleinkünfte unter Ansatz der tatsächlichen Werbungskosten zu ermitteln.

2. Der Ausschluss des Abzugs der tatsächlichen Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen stellt eine Ausnahme vom objektiven Nettoprinzip dar. Es werden alle Steuerpflichtigen schlechtergestellt, die zur Erzielung ihrer Einnahmen aus Kapitalvermögen Werbungskosten von mehr als 801 EUR aufgewendet haben.Das objektive Nettoprinzip gilt auch im Rahmen der Abgeltungssteuer.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2013 S. 15 Nr. 10
DStR 2013 S. 6 Nr. 16
DStRE 2013 S. 530 Nr. 9
EFG 2013 S. 1041 Nr. 13
EStB 2013 S. 308 Nr. 8
ErbStB 2013 S. 115 Nr. 4
GStB 2013 S. 227 Nr. 7
KÖSDI 2011 S. 17607 Nr. 10
KÖSDI 2013 S. 18277 Nr. 3
NWB-EV 2013 S. 80 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 10/2013 S. 654
NWB-Eilnachricht Nr. 8/2011 S. 602
NWB-Eilnachricht Nr. 9/2013 S. 578
StBW 2013 S. 248 Nr. 6
StBW 2013 S. 260 Nr. 6
TAAAE-29692

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.12.2012 - 9 K 1637/10

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