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Modifizierte Trennungstheorie bei teilentgeltlichen Wirtschaftsguttransfers nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG?
X. Senat des BFH fordert Verfahrensbeitritt des BMF
Nach langjähriger Rechtsprechung, Auffassung der Finanzverwaltung und Meinung eines Teils des Fachschrifttums kommt bei teilentgeltlichen Übertragungsvorgängen innerhalb des Geltungsbereichs des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG die strenge Trennungstheorie zum Tragen. Der Buchwert des übertragenen Wirtschaftsguts wird dem entgeltlichen Teil anteilig – im Verhältnis der erbrachten Gegenleistung zum Verkehrswert – gegenübergestellt, wodurch stille Reserven aufgedeckt werden. Der IV. Senat des BFH lehnte diese Vorgehensweise ab und führte die sog. modifizierte Trennungstheorie ein (Urteile vom - IV R 1/08 und vom - IV R 11/12). Nach dieser Methode wird der Buchwert vollumfänglich dem entgeltlichen Teil zugeordnet. Dabei kommt es nicht zur Gewinnrealisation, sofern die Gegenleistung den Buchwert des übertragenen Wirtschaftsguts nicht übersteigt. Durch vorläufigen Nichtanwendungserlass vom (BStBl 2013 I S. 1164) erteilt die Finanzverwaltung dieser Vorgehensweise bis zur Entscheidung X R 28/12 eine Absage. Der diesbezüglich jüngst veröffentlichte Beschluss zeigt eine Tendenz für den bevorstehenden Urteilsspruch.
Sachverhalt
Im Streitfall verpachtete die Klägerin zwei Grundstücke mit aufstehenden Werkhallen im Rahmen einer Betriebsaufspal...