Steuerschlupfloch im Internethandel geschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble versucht, im Kampf gegen die Steuersparmodelle multinationaler Konzerne nicht nachzugeben. Im Bundestag wurde in der Nacht zum ein Steuerschlupfloch im Internethandel geschlossen. Für die Zukunft gilt, sobald etwas Kostenpflichtiges in Deutschland heruntergeladen wird, ist der Download auch in Deutschland mit dem gültigen Satz von 7 % (Zeitschriften, Bücher, Hörbücher – ab 2015) bzw. 19 % (eBooks, elektronische Produkte) zu versteuern. Bislang konnte der Online-Versandhändler Amazon den in Luxemburg gültigen Mehrwertsteuersatz von 3 % anwenden. Dem Staat entgingen laut Schätzungen des BMF pro Jahr dreistellige Millioneneinnahmen.
Das FG Hamburg hat den EuGH in zwei Verfahren angerufen NWB EAAAE-64556 NWB OAAAE-64557, in denen sich die Kläger (Logistikdienstleister) gegen die Erhebung von Einfuhrumsatzsteuer wehren. Die Verfahren sind beim EuGH unter den Az. C- 228/14 und C-226/14 anhängig.
Die Logistikdienstleister haben für ihre Auftraggeber Drittlandsware in der Union transportiert bzw. gelagert. In den Klageverfahren sind diese Drittlandswaren aus dem Gebiet der Union wiederausgeführt worden.
In seinem Beitrag „Steuerpflicht eines Logistikdienstleisters für wiederausgeführte Drittlandsware“ bespricht Thomas Rennar die Beschlüsse des FG Hamburg und gibt einen Ausblick für die Logistikbranche.
Beste Grüße
Stephan Gerski
Fundstelle(n):
USt direkt digital 14 / 2014 Seite 1
NWB LAAAE-69950