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BFH 19.12.2013 V R 7/12, BBK 14/2014 S. 648

Umsatzsteuer | Rücknahme des Verzichts auf Umsatzsteuerbefreiung

Der Verzicht auf Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 9 UStG kann so lange widerrufen werden, wie die Umsatzsteuerfestsetzung noch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht. Der Widerruf muss also nicht bis zum Ablauf der einmonatigen Einspruchsfrist erfolgen.

Der Widerruf hat dann in der Weise zu erfolgen, dass der leistende Unternehmer nunmehr [i]Rechnungsberichtigung erforderlich eine Rechnung ohne gesonderten Umsatzsteuerausweis ausstellt. Folge der Rücknahme des Verzichts: Der leistende Unternehmer schuldet keine Umsatzsteuer mehr, während der Leistungsempfänger [i]Rückwirkende Vorsteuerberichtigungdie Vorsteuer im Jahr der Leistung – also nicht erst im Jahr des Widerrufs des Verzichts – rückgängig machen muss .

Hinweis:

Damit [i]Änderung der Rechtsprechung korrigiert der BFH seine bisherige Rechtsprechung und widerspricht dem BMF . Bislang galt als zeitliche Grenze die sog. ...

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