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NWB direkt Nr. 29 vom Seite 756

Grundbesitzbewertung: Der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch Kaufpreis und Gutachten

Ingo Krause

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB DAAAE-68664Der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts hat im Rahmen der neuen Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer weiterhin einen hohen Stellenwert. Hintergrund ist, dass die Typisierungen und die auf fehlenden oder unzureichenden Bewertungsgrundlagen der örtlichen Gutachterausschüsse beruhenden nachrangigen gesetzlichen Ansätze im kleinstädtischen und ländlichen Bereich häufig zu erheblichen Überbewertungen führen. Aktuell haben sich sowohl einige Neuerungen zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch Gutachten als auch durch den Kaufpreis ergeben.

Ausführlicher Beitrag s..

Nachweis durch Gutachten

Der NWB ZAAAE-65012 die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung bestätigt und den Abzug von auf dem Grundstück lastenden Nutzungsrechten im Rahmen des Nachweises des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG bei der neuen Grundbesitzbewertung für zulässig erklärt. Diese Klarstellung der Rechtslage ist im Sinne aller Beteiligten.

[i]Finanzverwaltung lässt – entgegen BFH – weiterhin Gutachten aller Sachverständigen zum Nachweis zuDer BFH vertritt in seinem (BStBl 2014 II S. 363) die Auffassung, dass der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts neben einem G...

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