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Grundbesitzbewertung: Der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch Kaufpreis und Gutachten
Aktuelle Neuerungen bei der Grundbesitzbewertung
[i]Eisele, NWB 19/2014 S. 1434; Krause, NWB 21/2013 S. 1678Der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts hat im Rahmen der neuen Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer weiterhin einen hohen Stellenwert. Hintergrund ist, dass die Typisierungen und die auf fehlenden oder unzureichenden Bewertungsgrundlagen der örtlichen Gutachterausschüsse beruhenden nachrangigen gesetzlichen Ansätze im kleinstädtischen und ländlichen Bereich häufig zu erheblichen Überbewertungen führen. In NWB 21/2013 S. 1678 ist der Sachstand zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts zusammenfassend dargestellt worden. Nunmehr haben sich sowohl einige Neuerungen zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch Gutachten als auch durch Kaufpreis ergeben. Insbesondere die Neuerungen zum Nachweis durch Kaufpreis können mitunter für den Steuerpflichtigen von erheblichem Nachteil sein. Die aktuellen Neuerungen werden nachfolgend vorgestellt.
Berechnungsprogramm „Grundbesitzbewertung für die Erbschaftsteuer ab 2009“ aufrufbar in der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) unter der NWB DokID NWB ZAAAC-97730 .
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