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Umsatzsteuer | Verwendung eines mit hälftigem Vorsteuerabzug erworbenen Pkw für private Zwecke
Macht ein Unternehmen in Besteuerungszeiträumen ab 2004 aus Eingangsleistungen für die Miete oder den Betrieb eines sowohl unternehmerisch als auch privat genutzten Pkw, der nach dem und vor dem angeschafft, den vollen Vorsteuerabzug geltend, ist die Versteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe nicht nach § 3 Abs. 9a Satz 2 UStG a. F. ausgeschlossen (Bezug: § 3 Abs. 9a, § 27 Abs. 5 UStG; § 3 Abs. 9a, § 15 Abs. 1b, § 15a Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4 Satz 2 UStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002; Art. 6 Abs. 2, Art. 17 Abs. 2 Buchst. a Richtlinie 77/388/EWG; Art. 26 Abs. 1, Art. 168 Buchst. a MwStSystRL ).
Gem. § 15 Abs. 1b UStG in der vor dem Veranlagungszeitraum 2004 gültigen Fassung waren bei Anschaffung eines Pkw im Zeitraum vom bis zum nur 50 % der Vorsteuerbeträge abziehbar, wenn der Pkw auch für den privaten Bedarf des Unternehmers oder für andere ...