Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
„Kroatienanpassungsgesetz“: Mini-Jahressteuergesetz mit Zuschlag
[i] Hechtner, NWB 21/2014 S. 1561; Hörster, NWB 15/2014 S. 1059 Die Bundesregierung hatte am den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften in die parlamentarischen Beratungen eingebracht (BT-Drucks. 18/1529). Ausweislich der Gesetzesbegründung sollten mit dem Gesetz „lediglich“ notwendige Anpassungen infolge des Beitritts der Republik Kroatien zur EU vorgenommen werden. Überdies sollte das Gesetz lediglich redaktionelle Änderungen umfassen. Der Bundesrat hatte weitere Änderungen angeregt (BR-Drucks. 184/14 Beschluss). Am wurde das Gesetz nun in 2./3. Lesung vom Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat muss am noch zustimmen.
Entgegen der bisherigen Intention wurden in letzter Minute nun doch noch einige materielle Änderungen in das Gesetz aufgenommen. Dieser „Zuschlag“ (insgesamt wurden 19 Änderungsanträge eingebracht) sei nach Ansicht des Gesetzgebers aus zeitlichen Erwägungen geboten. Im Folgenden sind wesentliche Änderungen kurz skizziert.
I. Einkommensteuerliche Änderungen
1. Zweiterwerb von Versicherungsansprüchen
[i]Im Versicherungsfall bisher keine Steuerpflicht Nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG ist der Unterschiedsbetrag zwischen der ...