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Steuerpolitisches Update aus Berlin
I. Kalte Progression und strafbefreiende Selbstanzeige
[i]Kurzfristig keine Veränderungen am ESt-TarifDie vergangenen Wochen waren aus steuerpolitischer Sicht von der Diskussion um den Abbau der kalten Progression und der Veränderung bei der strafbefreienden Selbstanzeige geprägt. Trotz widersprüchlicher Meldungen dürften sich kurzfristig keine Veränderungen am Einkommensteuertarif ergeben. Hierbei ist auch zu bedenken, dass die Regierung ohnehin Ende des Jahres einen neuen Existenzminimumbericht vorlegen wird. Insofern ist es nicht unwahrscheinlich, dass in 2015 erneuter Anpassungsbedarf beim Grundfreibetrag besteht. [i]Hechtner, NWB 13/2014 S. 900Gleiches gilt für das sächliche Existenzminimum für Kinder (Kinderfreibetrag). Bisher hat der Gesetzgeber noch offen gelassen, inwieweit er rückwirkend für 2014 aktiv werden will; der aktuelle Existenzminimumbericht hat jedenfalls Handlungsbedarf für 2014 aufgezeigt.
[i]Progressiver StrafzuschlagIn Sachen strafbefreiender Selbstanzeige haben sich die Ländervertreter darauf verständigt, den Zuschlag nach § 398a AO (derzeit 5 %) [i]NWB 17/2014 S. 1267; NWB 7/2014 S. 420progressiv ausgestalten zu wollen. Beträgt der Hinterziehungsbetrag über 25.000 €, so sollen fortan 10 % gelten, über 100.000 € sollen ...