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Vorläufige Bund-Länder-Ergebnisse zur strafbefreienden Selbstanzeige
I. Problemstellung
[i] infoCenter „Strafbefreiende Erklärung – Steueramnestie“ NWB YAAAB-26811Medienberichte über Steuer-CD-Ankäufe und die damit verbundene gestiegene Anzahl von Selbstanzeigen haben in der Vergangenheit dem Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige eine enorme „Popularität“ beschert. Gleichwohl steht die Möglichkeit zur strafrechtlichen Exkulpation bei Steuerdelikten immer wieder einmal verstärkt in der öffentlichen Diskussion, zuletzt durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz vom (BGBl 2011 I S. 676), durch das u. a. die Anforderungen zur Erlangung der strafbefreienden Wirkung einer Selbstanzeige erhöht wurden:
[i]Erhöhung der Anforderungen zur Erlangung der Straffreiheit durch das SchwarzgeldbekämpfungsgesetzDie Ausschlussgründe nach § 371 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AO, in denen die Selbstanzeige nicht greift, wurden erweitert (Bekanntgabe der Prüfungsanordnung).
Zur Umsetzung der BGH-Rechtsprechung wurde in die AO aufgenommen, dass eine umfassende Korrektur aller (strafrechtlich) unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart zu erfolgen hat (§ 371 Abs. 1 AO). Eine dolose Selbstanzeige war damit nicht mehr möglich.
Es wurde ein neuer § 398a AO geschaffen, der die Fälle des § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO anspricht. In diesen Fällen der schweren Steuerverkürzung kann von der Strafverfolgung abgesehen werden, wenn neben dem Erfordernis nach § 371 Abs. 1 AO (umfassende Korrektur) noch ein „Z...