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Strafbefreiende Selbstanzeige – Diskussionsstand
Diskussion zur strafbefreienden Selbstanzeige im Bundestag
[i]Zum Eckpunktepapier der Länder vgl. NWB 7/2014 S. 420; NWB 15/2014 S. 1069In der Kalenderwoche 14 wurde das Thema strafbefreiende Selbstanzeige auf Bitten der Opposition im Bundestag (Finanzausschuss) behandelt. Hierbei kristallisierte sich heraus, welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede bereits hinsichtlich punktueller Änderungen existieren. Gerade bei dem Thema Selbstanzeige und Anmeldesteuern herrschen jedoch sehr unterschiedliche Meinungen auch zwischen Regierung und Gesetzgeber. So ist man sich uneinig, ob bei verspäteter oder unrichtiger Abgabe von Voranmeldungen (bei späterer Korrektur) bereits die subjektiven Elemente für eine strafbare Steuerverkürzung vorliegen. Die Bundesregierung betonte, dass im praktischen Umgang mit derartigen Fällen diese eher zugunsten der Steuerpflichtigen gehandhabt würden. Ein derartiges Vorgehen ließe sich aber nicht direkt aus dem Gesetz entnehmen.
Position der Bundesländer
Am hatten sich die Staatssekretäre der Länder getroffen, um erneut über die strafbefreiende Selbstanzeige zu beraten. Hierbei wurde auch erörtert, in welchen Punkten zwischen den Beteiligten bereits Konsens besteht (s.