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Verdeckte Gewinnausschüttung bei Liebhaberei in der GmbH
Oder die Frage, was würde ein ordentlicher und gewissenhafter Betriebsleiter tun?
[i]infoCenter „Liebhaberei“ NWB FAAAB-14585In der Liebhaberei-Debatte im Steuerrecht kann bei natürlichen Personen und Personengesellschaften die fehlende Gewinnerzielungsabsicht daran festgemacht werden, ob eine private Veranlassung letztendlich für die aufgelaufenen langjährigen Verluste verantwortlich ist. Diese Betrachtungsweise kann jedoch bei langjährigen Verlusten bei Kapitalgesellschaften nicht zielführend sein, da diese über keine außerbetriebliche Sphäre verfügen. Seit dem NWB EAAAA-69104 löst die Rechtsprechung dieses Problem, indem auf die Gesellschafterebene durchgegriffen wird. Nunmehr stehen die privaten Interessen der Gesellschafter im Fokus und vor allem die Frage, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Betriebsleiter, der das Vermögen seiner Gesellschafter treuhänderisch verwaltet, die verlustbringenden Geschäfte in der Gesellschaft ebenfalls durchgeführt hätte. Mit anderen Worten: Verluste aus Liebhaberei bei einer GmbH sind verdeckte Gewinnausschüttung. Neben der aktuellen Rechtsentwicklung zu diesem Thema geht dieser Beitrag auch auf betriebswirtschaftliche Ansätze ein und zeigt die Auswirkungen an einem praxisnahen Beispiel.
Eine Kurzfassung die...