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Nachweis der Zwangsläufigkeit von krankheitsbedingten Aufwendungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB MAAAE-67864Der Gesetzgeber hatte auf den Abschied des BFH vom amtsärztlichen Attest (, BStBl 2011 II S. 966, und , BStBl 2011 II S. 969) [i]BFH, Urteil vom 6. 2. 2014 - VI R 61/12 NWB NAAAE-61358 und vom 26. 2. 2014 - VI R 27/13 NWB OAAAE-67444zeitnah mit einem „Nichtanwendungsgesetz“ reagiert und die Verwaltungsanweisung zum Nachweis der Zwangsläufigkeit von Krankheitskosten aus R 33.4 Abs. 1 EStR nach § 64 Abs. 1 EStDV i. d. F. des StVereinfG 2011 übertragen. Dies ist – trotz rückwirkender Geltungsanordnung (§ 84 Abs. 3f EStDV i. d. F. des StVereinfG 2011) – verfassungsfest gelungen (, BStBl 2012 II S. 577).
Ausführlicher Beitrag s..
Keine Rückkehr zur früheren richtliniengeprägten Rechtsprechung
Eine Rückkehr zur richtliniengeprägten Rechtsprechung des BFH, nach der für die mitunter schwierige Trennung von echten (steuererheblichen) Krankheitskosten einerseits und lediglich gesundheitsfördernden (steuerunerheblichen) Vorbeuge- oder Folgekosten andererseits sowie bei Maßnahmen, die ihrer Art nach nicht eindeutig nur der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen können und deren medizinische Indikation deshalb schwer zu beurteilen ist, stets ein vor Beginn der Heilmaßnahme oder dem Erwerb des medizin...