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NWB Nr. 27 vom Seite 2004

Nachweis der Zwangsläufigkeit von krankheitsbedingten Aufwendungen

Wann ist ein ärztliches Attest notwendig?

Dr. Stephan Geserich

Der [i]BFH, Urteil vom 6. 2. 2014 - VI R 61/12 NWB NAAAE-61358 und vom 26. 2. 2014 - VI R 27/13NWB OAAAE-67444Gesetzgeber hatte auf den Abschied des BFH vom amtsärztlichen Attest (, BStBl 2011 II S. 966, und , BStBl 2011 II S. 969) zeitnah mit einem „Nichtanwendungsgesetz“ reagiert und die Verwaltungsanweisung zum Nachweis der Zwangsläufigkeit von Krankheitskosten aus R 33.4 Abs. 1 EStR gem. § 33 Abs. 4 EStG nach § 64 EStDV i. d. F. des StVereinfG 2011 übertragen. Damit geht jedoch keine Rückkehr zur richtliniengeprägten Rechtsprechung des BFH einher, nach der stets ein vor Beginn der Heilmaßnahme oder dem Erwerb des medizinischen [i]Geserich, NWB 4/2011 S. 256; Kanzler, NWB 29/2011 S. 2425Hilfsmittels ausgestelltes amtsärztliches Gutachten oder eine vorherige ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (§ 275 SGB V) vorzulegen ist. Dies hat der BFH jüngst in zwei Entscheidungen verdeutlicht.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für einen Treppenlift – BFH-Urteil VI R 61/12

Mit [i]BFH, Urteil vom 6. 2. 2014 - VI R 61/12 NWB NAAAE-61358Urteil vom - VI R 61/12 NWB NAAAE-61358 hat der BFH entschieden, dass die Zwangsläufigkeit und damit die ...

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