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Unwirksame AGB: Bearbeitungsentgelte für Privatkredite
Der BGH hat am entschieden, dass allgemeine Geschäftsbedingungen über Bearbeitungsentgelte in Verbraucherdarlehensverträgen nicht wirksamer Bestandteil des Vertrags sind. Im Verfahren XI ZR 405/12 wurde die Klausel „Bearbeitungsgebühr einmalig 1 %“ und im Verfahren XI ZR 170/13 „Bearbeitungsentgelt … €“ für unwirksam erklärt. Der BGH bestätigte die Rechtsprechung der jeweiligen Vorinstanzen.
Die strittigen Regelungen über das Bearbeitungsentgelt hielten der gerichtlichen Inhaltskontrolle jeweils nicht stand. Es lag in beiden Verfahren eine allgemeine Geschäftsbedingung vor, die von der Beklagten jeweils als vorformulierte Bestimmung gestellt wurde. Im Verfahren XI ZR 170/13 reichte es aus, dass das beklagte Kreditinstitut das Bearbeitungsentgelt bei Abschluss des O...