NWB-BB Nr. 7 vom Seite 193

Geht da noch was?

Dipl.-Kfm. Heiko Lucius | Verantw. Redakteur | nwb-bb-redaktion@nwb.de

Diese Frage stellen sich seit 2008 Unternehmen, die aufgrund einer Krise mehr Schulden als Vermögen angehäuft haben. Davor war diese Frage zweitrangig: Eine rechnerische Überschuldung bedeutete, dass das Unternehmen einen Insolvenzantrag stellen musste. Das war unabhängig davon, ob das Unternehmen zukünftig Potenzial hat, weil es beispielsweise eigentlich ganz gut aufgestellt ist.

Bis zur Finanzkrise 2008. Der Gesetzgeber wollte damals vermeiden, dass wirtschaftlich gesunde Unternehmen in den Abgrund gezogen werden, nur weil sie durch Aktien- oder Immobilienverluste kurzfristig in eine Schieflage geraten sind. Er lockerte daher den Überschuldungsbegriff – zunächst befristet bis Ende 2013 und danach auch über diesen Zeitpunkt hinaus. Überschuldung und damit ein Insolvenzantragsgrund liegt seitdem dann vor, wenn – wie bisher – das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn – und das war neu – die Fortführung des Unternehmens nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist. Diese „Geht da noch was?“-Frage wird mit der Fortbestehensprognose beantwortet.

Die dauerhafte Aufwertung der Fortbestehensprognose rückt diese auch für Sie in den Fokus. In der Umfrage „Wunschthema“ haben Sie dieses Thema sogar aufs Treppchen gewählt. Nach dem Themenheft zur Bankenkommunikation (Heft 5/2014) und dem Schwerpunktheft zur Finanzierungsstruktur (Heft 6/2014) beleuchten wir daher in dieser Ausgabe Ihr nächstes „Wunschthema Fortbestehensprognose“ aus unterschiedlichen Perspektiven:

Sie merken schon: Bei uns geht noch was! Ich hoffe, das Themenheft trägt dazu bei, dass Sie das auch über Ihre Krisen- und Sanierungsberatung sagen können.

Beste Grüße

Heiko Lucius

Fundstelle(n):
NWB-BB 7/2014 Seite 193
NWB DAAAE-67478