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Mietrecht | Schadensersatzpflicht des Vermieters bei pflichtwidrig verweigerter Erlaubnis zur Untervermietung
Der BGH hat sich mit der Frage der Schadensersatzpflicht eines Vermieters befasst, der den Mietern einer Dreizimmerwohnung, die sich aus beruflichen Gründen mehrere Jahre im Ausland aufhielten, die Untervermietung zweier Zimmer versagt hatte. Mit rechtskräftigem wurde die Beklagte verurteilt, die Untervermietung der beiden vorderen Zimmer der Wohnung bis zum an die von den [i]infoCenter „Mietvertrag” NWB JAAAB-22944 Klägern benannte Interessentin zu gestatten. Im Streitfall nehmen die Kläger nun die Beklagte auf Zahlung entgangener Untermiete im Zeitraum vom bis in Höhe von insgesamt 7.475 € nebst Zinsen in Anspruch. Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben. Das Landgericht hat die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten zurückgewiesen. Die vom Landgericht ...