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Abgabenordnung | Umfang der Bindungswirkung eines geänderten Grundlagenbescheids
Enthält ein geänderter Grundlagenbescheid zugleich eine Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung und ist er damit nach § 164 Abs. 3 Satz 2 erster Halbsatz, § 181 Abs. 1 Satz 1 AO wie eine erstmalige Feststellung zu werten, ist sein Regelungsinhalt nach dem gem. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 182 Abs. 1 Satz 1 AO in vollem Umfang und ohne Bindung an in der Vergangenheit bereits erfolgte Übernahmen aus vorangegangenen Feststellungsbescheiden in den Folgebescheid zu übernehmen.
Die Grundsätze dieses zu einem wohl einzigartigen Sonderfall ergangenen Urteils sind nur dann auf andere Fälle anzuwenden, wenn zwischen einer erstmaligen und einer geänderten Feststellung von Einkünften eine zugunsten des Steuerpflichtigen veränderte Rechtslage zu berücksichtigen ist. In...