Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Arbeitsrecht | Personalgespräch unter Hinzuziehung einer Vertrauensperson
Ein Arbeitnehmer kann als Beistand zu einem Personalgespräch eine Person seines Vertrauens hinzuziehen, wenn die Gefahr besteht, dass ihm – wie bereits in Gesprächen zuvor – arbeitsrechtliche Maßnahmen drohen können (hier: Abmahnung/Versetzung). Eine Grenze findet dieses Recht, wenn durch die Teilnahme einer bestimmten Person der Zweck des Gesprächs gefährdet wird oder wenn berechtigte Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen.
Auch das BAG hat zu Nichtverlängerungsgesprächen (gegenüber Bühnenmitarbeitern) mit [i]infoCenter „Kündigung des Arbeitsvertrags“ NWB OAAAB-03423Urteil vom - 7 AZR 665/11 NWB QAAAE-45802 sowie das LAG Berlin-Brandenburg zu Anhörungsgesprächen anlässlich einer Verdachtskündigung mit Urteil vom - 6 Sa 1121/09 (dort aber Obiter Dictum) entschieden, dass bei Personalgesprächen, bei denen Dinge ...