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Versicherungsvertragsrecht | Kündigung der privaten Krankenversicherung nach Prämienerhöhung einzelner Tarife
Kündigt der Versicherer für einen einzelnen Tarif eines privaten Krankenversicherungsvertrags eine Prämienerhöhung an, steht dem (Mit-)Versicherten ein Wahlrecht zu (§ 205 Abs. 4 VVG), entweder den einzelnen von der Erhöhung betroffenen Tarif oder das gesamte Versicherungsverhältnis zu kündigen.
Einige Gerichte haben sich in derartigen [i]Welker, NWB 22/2014 S. 1636Konstellationen aber gegen die Möglichkeit (auch) einer Gesamtkündigung ausgesprochen (vgl. nur 115 C 248/99, NVersZ 2000 S. 83; , NVersZ 2000 S. 82); der BGH hat zu dieser Frage bislang aber noch nicht entschieden und wird in dem vorliegenden Verfahren hierzu vielleicht Gelegenheit erhalten, nachdem der S...