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Verkauf gebrauchter Risikovorsorgeversicherungen
[i]BT-Drucks. 18/1294Wie werden gemäß geltender Rechtslage nach einer entgeltlichen Veräußerung eines Versicherungsanspruchs aus einer Risikovorsorgeversicherung die Einnahmen bei Eintritt des versicherten Risikos bei dem Erwerbenden steuerlich behandelt, und welche Auswirkungen auf den Handel von gebrauchten Risikovorsorgeversicherungen erwartet die Bundesregierung durch die beabsichtigte Gesetzesänderung? Dies wollte der Bundestagsabgeordnete Dr. Axel Troost (DIE LINKE) wissen. Die Antwort der Bundesregierung wurde nun veröffentlicht (BT-Drucks. 18/1294).
[i]Hörster, NWB 15/2014 S. 1059; Hechtner, NWB 21/2014 S. 1561; ders., NWB 20/2014 S. 1489Der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften sieht die Aufnahme der Erträge aus einer entgeltlich erworbenen Lebensversicherung in den Katalog der Einkünfte aus Kapitalvermögen vor (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 7 EStG-E). Die Änderung soll auf Versicherungsleistungen angewendet werden, die aufgrund eines nach dem eingetretenen Versicherungsfalls ausgezahlt werden (§ 52 Abs. 29 Satz 7 EStG-E).
Antwort des Parlamenta...