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§ 8c KStG wider die Prinzipien der Organschaftsbesteuerung?
Zugleich Anmerkungen zum Entwurf eines BMF-Schreibens
Die folgenden Ausführungen befassen sich mit der Anwendung des § 8c KStG in Organschaftsfällen, in denen jeweils Organgesellschaften und Organträger bei im Veranlagungszeitraum durchgängig bestehender Organschaft von den vorgesehenen Rechtsfolgen betroffen sind. Im Vordergrund steht hierbei die Frage, wie die steuerlich „untergehenden“, sog. nicht genutzten Verluste in Organschaftsfällen im Zeitpunkt des (unterjährigen) schädlichen Beteiligungserwerbs zu ermitteln sind.
Gehrmann, infoCenter, Körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft NWB LAAAB-04863
Ob und inwieweit kommen die organschaftlichen Einkommensermittlung und -zurechnung im Zeitpunkt der fiktiven, unterjährigen Einkommensermittlung für Zwecke des § 8c KStG zur Anwendung?
Wie ist die Position der Finanzverwaltung nach dem aktuell gültigen ?
Inwiefern wird diese Position durch den neuen Entwurf eines erneuert oder bestätigt?
I. Einleitende Bemerkungen und Ausgangsbeispiel
[i]Neyer, Verlustnutzung nach unterjährigem Beteiligungserwerb, StuB 2012 S. 312NWB AAAAE-07788 Grützner, Die Einschränkungen des Verlustabzugs durch § 8c KStG, StuB 2008 S. 617NWB TAAAC-87610 Gehrmann, infoCenter, Mantelkauf NWB WAAAB-78592Es geht um die Frage, ob und inwieweit die organschaftliche Einkommensermittlung und -zurechnung im Zeitpunkt ...