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Erbrecht | Pflichtteil bei Hausbau mit Mitteln nur eines Ehegatten als ehebezogene unbenannte Zuwendung
Der gemeinsame Kauf eines Grundstücks zum hälftigen Miteigentum der Eheleute und dessen anschließende Bebauung mit dem Familienwohnheim können sich als unbenannte Zuwendung des alleinverdienenden Ehegatten insbesondere dann darstellen, wenn Kaufpreis und Finanzierungsraten allein von diesem aufgebracht werden. Ist dies der Fall, kann die hälftige Beteiligung an dem ehezeitlichen Vermögenserwerb einem Pflichtteilsergänzungsanspruch wegen lebzeitiger Schenkung nach §§ 516, 2325 BGB unterliegen, [i]infoCenter „Erbfall“ NWB BAAAB-03394dessen Anwendung dabei auch nicht mit Blick auf den Halbteilungsgrundsatz der Zugewinngemeinschaft entzogen ist, weil die Interessen des nicht verdienenden Ehegatten im gesetzlichen Güterstand bereits durch den erb- oder güterrechtlichen Zugewinnausgleich berücksichtigt werden.